So meldet man sein deutsches Auto nach Spanien um

 

Schritte zur Ummeldung Des Fahrzeugs in Spanien:

 

    Vorbereitung und Dokumente:

     Originalfahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2)

     EU-Konformitätsbescheinigung (COC) oder, falls nicht vorhanden, eine spanische ficha reducida

     Kaufrechnung oder -vertrag, übersetzt ins Spanische

     N.I.E.-Nummer oder Residencia

     Wohnsitzanmeldung (empadronamiento)

 

    Typenprüfung und technische Inspektion:

     Fahrzeuge, die nach 2002 gebaut wurden, sollten bereits ein COC besitzen. Für ältere Modelle ist eine Typenprüfung durch einen spanischen Sachverständigen erforderlich.

     Eine Inspektion bei der Inspección técnica de vehículos (ITV), vergleichbar mit dem deutschen TÜV, muss erfolgreich abgeschlossen werden.

 

    Steuern und Gebühren:

     Die Kfz-Steuer ist bei der lokalen Gemeinde zu entrichten.

     Die Anmeldesteuer, die höchste Kostenposition, wird beim Finanzamt bezahlt. Unter bestimmten Bedingungen, wie der Nachweis einer mindestens einjährigen Wohnsitzdauer im Ausland, kann eine Befreiung von dieser Steuer möglich sein.

 

    Anmeldung beim Straßenverkehrsamt:

     Mit allen gesammelten Dokumenten und Nachweisen musst Du einen Termin bei der jefatura provincial de tráfico vereinbaren.

     Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du die spanische Zulassungsbescheinigung und die Kfz-Kennzeichen.

 

    Kfz-Versicherung:

     Sobald das Fahrzeug in Spanien angemeldet ist, musst Du eine spanische Kfz-Versicherung abschließen.

 

    Abmeldung in Deutschland:

     Die Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland erfolgt automatisch über die Behörden, sobald das Fahrzeug in Spanien angemeldet ist. Es kann jedoch sinnvoll sein, dies zusätzlich selbst zu veranlassen, um sicherzustellen, dass alles reibungslos abläuft.

 

Die Ummeldung kann komplex sein und erfordert Geduld und möglicherweise die Hilfe einer Gestoría, insbesondere wenn man die spanische Sprache nicht fließend beherrscht!

 


Bußgeldkatalog in Spanien 

 

In Spanien gibt es deutlich höhere Strafen für Verkehrsverstöße. Erst im letzten Jahr wurden sie erheblich verschärft. 

 

Je nach Schwere des Verstoßes werden Bußgelder grundsätzlich in drei Gruppen eingeteilt: 

Geringfügiger Verstoß : bis zu 100 € 

Schwerwiegender Verstoß : 200 € 

Sehr schwerer Verstoß : 500 € 

 

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 1-20 km/h werden 100 € fällig, von 21-30 km/h 300 € (für Besitzer spanischer Führerscheine werden zusätzlich 2 Punkte abgezogen) von 31-40 km/h 400 € (-4 Punkte), von 41-50 km/h 500 € (-6 Punkte), über 51 km/h 600 € (-6 Punkte). Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung über 60 km/h innerorts und 80 km/h außerorts liegt eine Straftat vor und es folgt ein Gerichtsverfahren. 

 

Fahren unter Alkohol (mehr als 0,3 Promille für Berufskraftfahrer und Fahranfänger und mehr als 0,5 Promille für alle anderen), Drogen und fahrttauglichkeitsbeeinträchtigen Medikamenten kostet 500 € (-6 Punkte), bei einer Wiederholungstat innerhalb eines Jahres oder einem Blutalkoholwert über dem Doppelten des Erlaubten 1.000 € (-6 Punkte). 

 

Rote Ampeln überfahren, nicht angegurtet fahren, Telefonieren mit dem Handy und das Überfahren von Sperrlinien kostet 200 €. Radfahrer darf man nur überholen, wenn man vollständig auf die andere Fahrspur wechseln kann. Sonst kostet das auch 200 €. 

Parken im Halteverbot kann bis zu 500 € kosten, wenn damit eine Verkehrsgefährdung einhergeht. 

 

Den vollständigen Gesetzestext gibt es hier: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-11722 

 

Werden ausländische Fahrer angehalten, fordert die Polizei die Geldbuße direkt vor Ort ein, und zwar 50 % der multa. Wer das nicht bezahlen kann, muss zumindest eine Kaution hinterlegen. Bis zur Hinterlegung kann die Polizei das Auto beschlagnahmen. 

 

Wird man geblitzt und bekommt den Strafzettel zugeschickt, hat man 20 Tage Zeit, um die "halbe Miete" einzuzahlen. Damit gibt man aber den Verstoß zu und verzichtet auf Rechtsmittel. Will man das nicht, wird ein ordentliches Bußgeldverfahren eingeleitet und die volle Strafe fällig. Spanische Bußgelder sind auch in Deutschland vier Jahre lang vollstreckbar. 

 

Stationär geblitzt wird in Spanien von hinten und die multa geht an den Fahrzeughalter. Der Polizei ist egal, wer gefahren ist, das zu klären ist Sache des Halters. Der muss sich das Geld dann vom Fahrer holen, gängige Praxis bei Leihwagen. Wird eine multa (und auch die Kfz-Steuer) nicht bezahlt, wird das beim Fahrzeug vermerkt und man kann es zum Beispiel erst ummelden, wenn alles bezahlt ist.

 

Verkehrsregeln in Spanien beim Blinken 

 

Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie über das Verhalten auf spanischen Autobahnen geben 74 Prozent der Autofahrer kein Zeichen, bevor sie ein anderes Fahrzeug überholen, und nur sehr wenige tun dies beim Fahrspurwechsel. 

Die spanische Generaldirektion für Verkehr (DGT) hat einen Leitfaden herausgegeben, aus dem hervorgeht, wann der Blinker gesetzt werden muss und wie viel die Nichteinhaltung der Vorschriften kosten kann. 

 

Beispiel Überholen: Nachdem man sich im Rückspiegel vergewissert hat, dass man sicher ausscheren kann, muss man blinken, bevor man losfährt, und den Blinker so lange setzen, bis das Manöver abgeschlossen ist und man wieder auf die eigene Spur wechselt. Wer beim Überholvorgang nicht blinkt, riskiert eine Geldstrafe. 

Viele Autofahrer sind sich auch nicht sicher, wann sie im Kreisverkehr blinken sollen. Laut der DGT ist es nicht notwendig, zu blinken, wenn man sich einem Kreisverkehr nähert oder in ihn fährt. Beim Wechsel der Fahrspur oder beim Verlassen des Kreisverkehrs muss jedoch unbedingt geblinkt werden, um andere Autofahrer auf die eigene Absicht hinzuweisen. 

Beim Einparken eines Fahrzeuges muss auf der Seite, auf der geparkt werden soll, der Blinker gesetzt werden, um andere Fahrer zu warnen. 

 

Parken in zweiter Reihe 

Viele Autofahrer glauben, dass sie in zweiter Reihe parken können, wenn sie die Warnblinkanlage einschalten, aber das ist auch in Spanien verboten, es sei denn, das Fahrzeug steht weniger als zwei Minuten und der Fahrer steigt nicht aus. Auch in diesem Fall darf das Fahrzeug den Verkehrsfluss nicht behindern oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. 

Wer beim Parken in zweiter Reihe die zwei Minuten überschreitet oder aussteigt, muss ein Bußgeld von 100 Euro zahlen, unabhängig davon, ob die Warnblinkanlage eingeschaltet ist oder nicht. 

 

Generell, so die DGT, sollen Blinker andere Autofahrer vor einem Manöver warnen, das man vorhat. Wer seine Absicht nicht anzeigt, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen.