Notwendige Unterlagen für einen neuen Pass für Deutsche in Spanien

 

• vollständig ausgefülltes Antragsformular

• jetziges Reisedokument (bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige von der Polizei)

• 1 Passfoto 35x45 mm (biometriefähig)

• Original der Geburtsurkunde aktuellen Datums (sofern vorhanden die deutsche Urkunde, spanische Urkunde in ausführlicher Version "certificado literal de nacimiento" • ggf. Nachweis über die Namensführung (Heiratsurkunde, deutsche Geburtsurkunde oder Namensbescheinigung)

• Abmeldebestätigung des Wohnsitzes in Deutschland

• aktuelle Wohnsitzbescheinigung des spanischen Einwohnermeldeamtes (certificado oder volante de empadronamiento)

• sofern vorhanden: Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Staats- angehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung), bei Antragstellern unter 18 Jahren

• bei Erstausstellung eines Reisedokumentes für Kinder ist eine Namenserklärung erforderlich. (siehe Infoblatt “Namensführung des Kindes, Geburtsanzeige”)

• persönliche Vorsprache der Sorgeberechtigten unter Vorlage ihrer Reisepässe (spanische Staatsangehörige: auch DNI)

• bei Sorgerecht eines Elternteils: Kopie der Sorgerechtsentscheidung

• bei verwitwetem Elternteil: Kopie der Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Dokumente erforderlich sein kann.

 

REISEPASS (Bearbeitungsdauer 4-6 Wochen)

Zur Beantragung von Reisepässen ist die persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich. Die Gültigkeit der Pässe für Personen ab 24 Jahren beträgt 10 Jahre, für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Es kann auch ein Reisepass mit 48 Seiten beantragt werden (der reguläre Pass beinhaltet 32 Seiten).

 

VORLÄUFIGER REISEPASS (Bearbeitungsdauer 1-2 Tage ) gilt nicht für visumfreie Einreise in die USA!!!

Für Antragsteller mit Wohnsitz im Amtsbezirk der Botschaft Barcelona ist die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses nur bei Vorliegen wichtiger Gründe, die zu belegen sind, und nur bei gleichzeitiger Beantragung eines regulären Reisepasses möglich. Für Antragsteller ohne Wohnsitz im Amtsbezirk der Botschaft Madrid ist die Zustimmung der zuständigen Passbehörde, jedoch kein Reisepassantrag erforderlich.

 

REISEAUSWEISE ZUR RÜCKKEHR NACH DEUTSCHLAND

Der Reiseausweis wird ausgestellt, wenn Sie sich besuchsweise in Spanien aufhalten und ein Dokument zur Rückkehr nach Deutschland benötigen (z.B. nach Passverlust durch Diebstahl unter Vorlage des Polizeiprotokolls und 2 Fotos). Die Ausstellung ist möglich, sobald die Identität der Person hinreichend festgestellt wurde.